Seitenbereiche

Neues Steuerabkommen mit der Schweiz

Inhalt

Steuerabkommen:

Am 10.8.2011 haben Unterhändler der Schweiz und Deutschland ein Abkommen zur Lösung bilateraler Steuerfragen paraphiert. Über dieses Abkommen wird derzeit im Bundesrat diskutiert. Im Bundesrat zeichnet sich nach letztem Kenntnisstand allerdings eine Ablehnung ab.

Eckpunkte:

Das Abkommen sieht die Besteuerung natürlicher Personen mit Ansässigkeit in Deutschland für Vermögenswerte vor, die in der Schweiz unmittelbar (als Kontoinhaber) oder mittelbar, z.B. als wirtschaftlich Berechtigter einer Stiftung, eines Trusts oder einer sonstigen Sitzgesellschaft gehalten werden. Besteuert werden alle Vermögenswerte, die bei Banken, Effektenhändlern, Vermögensverwaltern oder der Postfinance usw. gehalten werden. Die Banken dürften zur Feststellung der wirtschaftlichen Berechtigung die Formulare A oder T (für den Treuhänder bei treuhänderischer Stiftungserrichtung) auswerten.

Einmalabgabe:

Altvermögen soll mit einer Einmalabgabe steuerlich abgegolten werden. Der Abgeltungsbetrag wird über eine Berechnungsformel ermittelt, die neben dem Anfangs- und Endbestand des Guthabens einige wenige Stichtage dazwischen umfasst. Der Steuersatz beträgt zwischen 19 % und 34 %, je nachdem wie lange das Konto bestanden hat. Die Bankiervereinigung rechnet mit einer effektiven Steuerbelastung zwischen 20-25 % vom Gesamtvermögen.

Laufende Besteuerung:

Laufende – nach Inkrafttreten des Abkommens – angefallene Erträge sollen mit einem Steuersatz von 26,375 % besteuert werden. Das entspricht dem deutschen Abgeltungsteuersatz zzgl. Solidaritätszuschlag. Kirchensteuer behalten die Schweizer Banken auf Antrag ein. Die Banken stellen Steuerbescheinigungen aus, die von den deutschen Finanzbehörden anerkannt werden.

Stand: 19. September 2011

Bild: AA+W - Fotolia.com

Über uns: Wir von GUDDAS & UTECH sind Ihr Steuerberater und Rechtsanwalt in Oldenburg in Holstein. Seit über 60 Jahren betreuen wir unsere Mandanten im Bereich der Steuerberatung und Rechtsberatung. Nutzen Sie unser Kontaktformular und treten Sie mit uns in Kontakt!

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.