Rechengrößenverordnung
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat kürzlich den Referentenentwurf zur Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2017 vorgelegt. In dieser Verordnung werden u. a. die Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenzen in der gesetzlichen Sozialversicherung festgelegt. Nach dem Entwurf gelten für 2017 voraussichtlich folgende Betragswerte:
Beitragsbemessungsgrenze
Die Beitragsbemessungsgrenze West in der allgemeinen Rentenversicherung soll von aktuell
€ 6.200,00/Monat auf € 6.350,00/Monat angehoben werden. Die Beitragsbemessungsgrenze Ost soll von aktuell € 5.400,00/Monat auf € 5.700,00/Monat angehoben werden. Daraus ergeben sich Jahreswerte von € 76.200,00 (West) bzw. € 68.400,00 (Ost).
Versicherungspflichtgrenze, Bezugsgröße
Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung steigt 2017 auf € 4.800,00/Monat bzw. € 57.600,00 im Jahr. Die Versicherungspflichtgrenze gilt für die alten als auch für die neuen Bundesländer. Die Bezugsgröße in der Sozialversicherung beträgt € 2.975,00/Monat bzw. € 35.700,00/Jahr (Werte Ost: € 2.660,00/€ 31.920,00).
Stand: 27. Oktober 2016
Über uns: Wir von GUDDAS & UTECH sind Ihr Steuerberater und Rechtsanwalt in Oldenburg in Holstein. Seit über 60 Jahren betreuen wir unsere Mandanten im Bereich der Steuerberatung und Rechtsberatung. Nutzen Sie unser Kontaktformular und treten Sie mit uns in Kontakt!