EU-Kommission will einheitliches Gesellschaftsrecht
EU-Gesellschaftsrecht
Die Aussichten für ein EU-weites einheitliches Gesellschaftsrecht haben sich seit dem Scheitern der europäischen GmbH (SPE = Societas Privata Europaea) zwar verschlechtert. Nichtsdestotrotz hat die EU-Kommission vor kurzem einen neuen Vorstoß in Richtung eines einheitlichen EU-Gesellschaftsrechts unternommen.
Einpersonen Gesellschaften (SMC)
Der neue Vorschlag der Einpersonen-Gesellschaft mit dem Namen „Single Member Company“ (SMC) ist speziell auf kleinere Unternehmen oder die Gründung von Tochtergesellschaften zugeschnitten. Das vor kurzem eröffnete Konsultationsverfahren sieht eine unbürokratische Gründung vor (mit nur 1 € Eigenkapital) und deutlich weniger Mitbestimmung, als dies nach deutschem Recht für Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern der Fall ist. Es bleibt abzuwarten, ob der neue Vorschlag letztendlich Aussicht auf Erfolg hat.
Stand: 12. Oktober 2013
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