Einlagensicherungsfonds:
Vom Bundesverband deutscher Banken wird ein Einlagensicherungsfonds betrieben, der die Guthaben von Kunden privater Banken schützen soll. Der Sicherungsfonds steht im Pleitefall ein für Sicht-, Termin- und Spareinlagen sowie auf den Namen lautende Sparbriefe der betreffenden Pleitebank. Nicht gedeckt sind hingegen Verbindlichkeiten aus Papieren wie Inhaberschuldverschreibungen oder Inhabereinlagenzertifikate.
Anpassung:
Der Sicherungsfonds hat zum 1.1.2012 sein Statut angepasst und darin u.a. die Sicherungsgrenzen gesenkt. Die Sicherungsgrenze von bisher 30 % des haftenden Eigenkapitals der Bank gilt danach nur noch bis 31.12.2014. Danach folgt eine Abstufung auf 20 % bis 31.12.2019 sowie auf 15 % bis zum 31.12.2024. Ab dem 1.1.2025 sichert der Fonds nur noch 8,75 % des haftenden Eigenkapitals ab.
Zum Vergleich:
Der gesetzliche Einlagenschutz in der EU beträgt seit Dezember 2010 nur 100.000 EUR.
Sicherungsgrenzen abfragen:
Kunden deutscher Privatbanken können über das Anfrageformular der Website des Bankenverbandes (www.bankenverband.de/themen/geldinfos-finanzen/einlagensicherung/abfrage) die jeweilige Sicherungsgrenze ihrer Bank abfragen. Hierzu ist das auf der Online-Seite erscheinende Formblatt auszufüllen und abzuschicken. Der Verband leitet die Anfrage an die jeweilige Bank weiter. Antworten erfolgen innerhalb eines Bankarbeitstages.
Stand: 12. Februar 2012
Über uns: Wir von GUDDAS & UTECH sind Ihr Steuerberater und Rechtsanwalt in Oldenburg in Holstein. Seit über 60 Jahren betreuen wir unsere Mandanten im Bereich der Steuerberatung und Rechtsberatung. Nutzen Sie unser Kontaktformular und treten Sie mit uns in Kontakt!