Kürzeste Entfernung auch bei verkehrsrechtlichen Benutzungsverboten maßgeblich
Arbeitnehmer können für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte eine Entfernungspauschale als Werbungskosten geltend machen. Als maßgebende Entfernung gilt kraft Gesetz die kürzeste Straßenverbindung. Diese gilt auch dann, wenn sie tatsächlich nicht befahren werden darf, wie der Bundesfinanzhof (BFH) festgestellt hat (Urt. v. 24.09.2013, VI R 20/13). Im Streitfall durfte ein Mopedfahrer eine Kraftfahrstrasse nicht befahren. Die längere Umwegstrecke wurde nicht anerkannt.
Stand: 23. Juni 2014
Über uns: Wir von GUDDAS & UTECH sind Ihr Steuerberater und Rechtsanwalt in Oldenburg in Holstein. Seit über 60 Jahren betreuen wir unsere Mandanten im Bereich der Steuerberatung und Rechtsberatung. Nutzen Sie unser Kontaktformular und treten Sie mit uns in Kontakt!