Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft:
Kreditinstitute sind verpflichtet, geeignete Maßnahmen und Regelungen zur Steuerung, Überwachung und Kontrolle ihrer Kreditrisiken zu treffen. Die Rahmenbedingungen für die Kreditvergabe haben sich durch die Finanzkrise einerseits und die schärferen Eigenkapitalvorschriften durch Basel II und Basel III andererseits erheblich verschärft. Als „Visitenkarte“ eines jeden Unternehmers zählt der Jahresabschluss. Ein gut aufbereiteter Jahresabschluss kann die Bank von der künftigen Bonität und Fähigkeit zur Leistung des Kapitaldienstes überzeugen und entscheidet letztlich, ob und zu welchen Konditionen ein Kredit gewährt wird. Folgende ergänzende Unterlagen und Maßnahmen stärken die Kreditwürdigkeit:
Plausibilitätsprüfung:
Nicht prüfungspflichtige Kreditantragsteller sollten zu ihrem Jahresabschluss eine Plausibilitätsbeurteilung präsentieren. Eine solche beugt nicht zuletzt ergänzenden Fragen der Bank vor, wenn diese aufgrund eigener Recherchen diverse Unklarheiten feststellt.
Erstellungsbericht zum Jahresabschluss:
Sehr hilfreich bei der Präsentation des Jahresabschlusses ist auch ein vom Steuerberater verfasster Erstellungsbericht mit Informationen über die Auftragssituation, über die rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Verhältnisse und mit Erläuterungen zu den wesentlichen Positionen von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung.
Vermögensaufstellung:
Einnahmen-Überschussrechnern sei die zusätzliche Einreichung einer Vermögensaufstellung empfohlen, die auch werthaltige Posten enthält, die in der Einnahmen-Überschussrechnung nicht erscheinen.
Stand: 12. Dezember 2011
Über uns: Wir von GUDDAS & UTECH sind Ihr Steuerberater und Rechtsanwalt in Oldenburg in Holstein. Seit über 60 Jahren betreuen wir unsere Mandanten im Bereich der Steuerberatung und Rechtsberatung. Nutzen Sie unser Kontaktformular und treten Sie mit uns in Kontakt!