Seitenbereiche

Dividendenbesteuerung bei Dual Resident Gesellschaften

Inhalt

Dual Resident Gesellschaften

Seit dem Wegfall einschlägiger Vorschriften im deutschen GmbH-Gesetz und dem Aktiengesetz können inländische Kapitalgesellschaften einen identitätswahrenden Wegzug durch Verlegung ihres Verwaltungssitzes in die übrigen EU-Staaten vornehmen (so genannte „Dual Residence“). Steuerlich stellt sich in diesem Zusammenhang immer wieder die Frage, ob der Gründungs- und Satzungssitzstaat, der Verwaltungssitz- und regelmäßige Wohnsitzstaat der Gesellschafter oder beide Staaten eine Kapitalertragsteuer auf Dividenden erheben dürfen. Das allgemeine Schachtelprivileg in Doppelbesteuerungsabkommen schließt ein doppeltes Besteuerungsrecht jedenfalls bei Streubesitzdividenden nicht aus.

Behandlung als „andere Einkünfte“

Im Verhältnis zu den Staaten mit einem Doppelbesteuerungsabkommen ergibt sich jedoch, dass für Dividendenzahlungen an Gesellschafter, welche nach den OECD Muster-DBA-Regelungen zwingend unter die „anderen Einkünfte“ im Sinne des Abkommens fallen, allein der Ansässigkeitsstaat des/der Gesellschafter(s) das Besteuerungsrecht hat (vgl. Art. 21 des OECD-Musterabkommens).

Begründung

Die Dividendenzahlungen stammen faktisch aus dem Ansässigkeitsstaat des/der Gesellschafter(s). Durch das alleinige Besteuerungsrecht des Ansässigkeitsstaates des/der Gesellschafter(s) wird eine Doppelbesteuerung vermieden.

Stand: 12. November 2012

Bild: mariusz szczygiel - Fotolia.com

Über uns: Wir von GUDDAS & UTECH sind Ihr Steuerberater und Rechtsanwalt in Oldenburg in Holstein. Seit über 60 Jahren betreuen wir unsere Mandanten im Bereich der Steuerberatung und Rechtsberatung. Nutzen Sie unser Kontaktformular und treten Sie mit uns in Kontakt!

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.