Hinzuverdienst
Rentnerinnen und Rentner können sich ihre Rente durch einen Nebenjob aufbessern. Bezieht der Rentner/die Rentnerin eine Altersvollrente ab Erreichen der Regelaltersrente, ist ein Hinzuverdienst unbegrenzt möglich. Die Regelaltersrente ist erreicht ab dem 65. Lebensjahr.
Hat der Nebenerwerbsrentner die Regelaltersrente nicht erreicht, darf das erzielte Arbeitsentgelt die geltenden Hinzuverdienstgrenzen nicht überschreiten. Andernfalls droht dem Rentenbezieher die Kürzung seiner Rente.
Hinzuverdienstgrenzen ab 01.07.2014
Altersvollrente
Bezieht der Rentner/die Rentnerin eine Altersvollrente vor Erreichen der Regelaltersrente dürfen maximal 450 € monatlich hinzuverdient werden.
Altersteilrente
Bei Bezug einer Altersteilrente vor Erreichen der Regelaltersrente werden die Hinzuverdienstgrenzen individuell berechnet. Die Deutsche Rentenversicherung hat in einer aktuellen Broschüre (16. Auflage 7/2014 Seite 10) die ab dem 1.7.2014 geltenden Hinzuverdienstgrenzen für Durchschnittsverdiener veröffentlicht. Als Durchschnittsverdiener gilt, wer in den letzten drei Kalenderjahren vor seinem Rentenbeginn monatlich 2904,74 € verdient hat . . Beträgt die Altersteilrente 1/3 von der Altersvollrente, kann der Durchschnittsverdiener bis zu 2073,75 € in den alten Bundesländern bzw. bis zu 1912,84 € in den neuen Bundesländern hinzuverdienen. Beträgt die Altersteilrente hingegen die Hälfte der Vollrente, können bis zu 1576,05 € (alte Bundesländer) bzw. 1453,76 € (neue Bundesländer) hinzuverdient werden.. Bei einer Teilrente von 2/3 betragen die Hinzuverdienstgrenzen 1078,35 € (alte Bundesländer) bzw. 994,68 € (neue Bundesländer. Bei Überschreiten der Hinzuverdienstgrenzen werden die Rentenleistungen im Regelfall gekürzt.
Stand: 12. August 2014
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