Hinweise auf Früherkennungsuntersuchungen
Ein Augenärzteverband verteilte an seine Mitglieder ein Patienteninformationsblatt, in dem die Patienten zunächst darüber aufgeklärt werden, dass ab einem Alter von 40 Jahren die Gefahr besteht, dass sich ein Glaukom entwickelt, ohne dass spezielle Symptome auftreten. Der Verband warb hierin für eine Früherkennungsuntersuchung, die von den gesetzlich versicherten Patienten allerdings selbst zu zahlen war.
Keine unzulässige Tatsachenbestätigung
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in dem Hinweis auf eine mögliche Früherkennungsuntersuchung keine unzulässige Tatsachenbestätigung gesehen und die Klage eines Verbraucherschutzverbandes abgewiesen (Urt. v. 2.9.2021 III ZR 63/20). Das Informationsblatt der Augenärzte unterrichtet die Patienten über das Risiko eines Glaukoms und über die Möglichkeiten einer Früherkennung.
Eigenständige Regeln
Nach Auffassung des BGH gelten für die ärztliche Aufklärung durch die Rechtsprechung des BGH entwickelte eigenständige Regeln. Danach können auch die Aufzeichnungen des Arztes im Krankenblatt herangezogen werden.
Stand: 26. November 2021
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