Seitenbereiche

Kündigung wegen Eheschließung

Inhalt

Sachverhalt

Ein katholischer Krankenhausbetreiber kündigte dem Chefarzt eines von ihm betriebenen Krankenhauses nach der Scheidung von seiner ersten Ehefrau, mit der er kirchlich verheiratet war. Auslöser für die Kündigung war eine erneute standesamtliche Heirat, ohne dass seine erste Ehe für nichtig erklärt worden wäre. Der Chefarzt hätte durch Eingehung einer nach „kanonischem Recht“ ungültigen Ehe in erheblicher Weise gegen seine Loyalitätsobliegenheiten aus seinem Dienstvertrag verstoßen.

Urteil des EuGH

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) sah in der Kündigung eine verbotene Diskriminierung wegen der Religion und hat den Fall zur Entscheidung an das Bundesarbeitsgericht (BAG) verwiesen (EuGH, Urteil vom 11.9.2018, C-68/17). Eine Ehe nach dem Verständnis der katholischen Kirche zu führen, erschien dem EuGH nicht als „wesentliche, rechtmäßige und gerechtfertigte berufliche Anforderung“, so der EuGH. Das Bundesarbeitsgericht wird hierzu in Kürze entscheiden.

Stand: 27. November 2018

Bild: forkART Photography - fotolia.com

Über uns: Wir von GUDDAS & UTECH sind Ihr Steuerberater und Rechtsanwalt in Oldenburg in Holstein. Seit über 60 Jahren betreuen wir unsere Mandanten im Bereich der Steuerberatung und Rechtsberatung. Nutzen Sie unser Kontaktformular und treten Sie mit uns in Kontakt!

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.