Dialysezentrum steuerfrei?
Streitig war bisher, ob ein ambulantes Dialysezentrum unter die Gewerbesteuerbefreiung für Einrichtungen zur vorübergehenden Aufnahme pflegebedürftiger Personen fällt (§ 3 Nr. 20 Buchst. d) GewStG. Die Finanzverwaltung hat in einer Verfügung diese Frage verneint (Verfügung der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen vom 02.09.13, G 1410-2011/0004).
Begründung
Die Finanzverwaltung begründet dies mit der Auslegung des Begriffs der „Pflegebedürftigkeit“. Eine solche würde bei Dialysepatienten nicht vorliegen, da die Dialyse lediglich die ausgefallene Nierenfunktion ersetzen würde.
Klageverfahren
Die Auffassung der Finanzverwaltung ist aktuell Gegenstand eines Klageverfahrens vor dem Finanzgericht Münster (Az. 9 K 106/12). Ärztinnen und Ärzte können daher in vergleichbaren Fällen gegen den Gewerbesteuerbescheid Einspruch einlegen.
Stand: 29. November 2013
Über uns: Wir von GUDDAS & UTECH sind Ihr Steuerberater und Rechtsanwalt in Oldenburg in Holstein. Seit über 60 Jahren betreuen wir unsere Mandanten im Bereich der Steuerberatung und Rechtsberatung. Nutzen Sie unser Kontaktformular und treten Sie mit uns in Kontakt!