Patientenrechte:
Seit geraumer Zeit plant Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger, Patientenrechte zu stärken.
Dabei sollen Belange wie der Behandlungsvertrag sowie bestimmte Aufklärungs- und Dokumentationspflichten gesetzlich geregelt werden.
Behandlungsvertrag:
Es ist künftig ein Behandlungsvertrag abzuschließen, der die Patienten verständlich und umfassend über die erforderlichen Untersuchungen, Diagnosen und beabsichtigten Therapien hinweisen muss, sowie auch auf selbst zu tragende Kosten.
Aufklärungspflichten:
Danach soll der Arzt künftig über die konkrete Behandlung und die sich daraus ergebenden Risiken aufklären, und zwar in einem persönlichen Gespräch. Ein schriftliches Dokument welches die Risiken aufzeigt, soll nicht ausreichen.
Dokumentationspflichten/Haftung:
Patienten sollen ein gesetzliches Recht auf Akteneinsicht bekommen. Dies auch, um in Haftungsfällen mehr Transparenz zu schaffen. Der Arzt/die Ärztin wird danach verpflichtet, eine umfassende Krankenakte zu führen. Auch die Beweislastverteilung soll ausdrücklich gesetzlich geregelt werden.
Stand: 12. August 2011
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